Minijob-Reform: Was die geplanten Rentenpläne für Hotels und Gastronomie bedeuten

Inklusion als wirtschaftliche Chance

Kaum eine Branche arbeitet so sehr mit geringfügiger Beschäftigung wie das Gastgewerbe. Die Aushilfe an der Rezeption, die Servicekraft am Wochenende, der Springer für die Hochzeitssaison – ohne Minijobs läuft in vielen Häusern der Betrieb nicht. Genau dieses Modell steht jetzt zur Disposition. Die Rentenkommission der Bundesregierung empfiehlt, Minijobs weitgehend abzuschaffen und in reguläre, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu überführen. Für Hoteliers und Gastronomen ist das kein Randthema, sondern ein Eingriff ins Personalfundament.

Worum es konkret geht

Unter den 33 Empfehlungen der Kommission findet sich ein Punkt, der die Branche unmittelbar betrifft: Die Sonderregeln für Minijobs sollen fallen. Künftig wäre jede Beschäftigung – unabhängig vom Verdienst – ganz normal sozialversicherungspflichtig. Eine Ausnahme soll es nur noch für Schülerinnen und Schüler geben. Rückenwind kommt auch aus der Politik selbst: Aus der Arbeitnehmergruppe von CDU/CSU gibt es einen parallelen Vorstoß, die Minijobs schrittweise in reguläre Arbeitsverhältnisse zu überführen.

Zur Einordnung der aktuellen Lage: Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monat, gekoppelt an den auf 13,90 Euro gestiegenen Mindestlohn. Das entspricht rund 43 Arbeitsstunden monatlich. Bundesweit gibt es etwa 6,9 Millionen Minijobberinnen und Minijobber – ein großer Teil davon im Gastgewerbe und im Handel. Für eine gewerbliche geringfügige Beschäftigung zahlt der Arbeitgeber heute pauschale Abgaben von rund 30 Prozent (Rentenversicherung, pauschale Krankenversicherung, Pauschsteuer, Umlagen), während die Beschäftigten in der Regel abgaben- und steuerfrei bleiben. Genau diese Steuer- und Abgabenfreiheit auf Arbeitnehmerseite wäre Geschichte.

Warum das Gastgewerbe besonders trifft

Das eigentliche Problem ist weniger der zusätzliche Beitragssatz für den Betrieb – es ist der Netto-Effekt bei den Beschäftigten. Wer heute 603 Euro brutto wie netto erhält, müsste künftig Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung tragen. Vom Bruttolohn bliebe spürbar weniger übrig. Damit eine Aushilfe netto auf das gleiche Geld kommt, müsste der Betrieb den Bruttolohn anheben – die Gesamtkosten pro Arbeitsstunde steigen also.

Hinzu kommt der Faktor, der in einer ohnehin angespannten Personalsituation am schwersten wiegt: Minijobs sind ein zentrales Instrument, um Zweitverdiener, Studierende und Rentner für flexible Einsätze zu gewinnen – gerade in den Spitzenzeiten, die das Gastgewerbe ausmachen: Bankette, Feiertage, Saison. Verliert dieses Modell seine finanzielle Attraktivität, wird die Personalgewinnung in einem leergefegten Arbeitsmarkt noch schwieriger. Der Handelsverband HDE warnt bereits vor erheblichen Jobverlusten, und auch aus der Gastronomie kommen deutliche Bedenken vor den Folgen.

Die Gegenseite hat ebenfalls Argumente: Volkswirtschaftlich gilt der Abbau von Minijobs als sinnvoll, weil viele Beschäftigte – überproportional Frauen – über geringfügige Jobs keine eigene Altersvorsorge aufbauen und im Alter von Armut bedroht sind. Wer regulär beschäftigt ist, erwirbt Rentenansprüche und vollen Sozialversicherungsschutz. Für die Beschäftigten ist die Reform also nicht nur Belastung, sondern auch Absicherung.

Noch ist nichts beschlossen

Wichtig für die eigene Planung: Die Vorschläge sind Empfehlungen, kein geltendes Recht. Die Kommission hat ihr Paket vorgelegt; Bundesregierung und Bundestag müssen daraus erst Gesetze machen. Die Koalition will das Gesamtpaket nach der Sommerpause beraten, ein Inkrafttreten der Rentenreform ist frühestens für Anfang 2027 angepeilt – wann genau die Minijob-Regeln greifen würden, ist offen. Bekräftigt wurde aber, dass das Paket „in Gänze“ umgesetzt werden soll, weil die einzelnen Maßnahmen aufeinander aufbauen. Ein Herauspicken einzelner Punkte ist also bewusst nicht vorgesehen – ein vollständiges Scheitern oder spürbare Verzögerungen bleiben aber möglich.

Was Sie jetzt tun sollten

Abwarten ist verständlich, aber vorbereiten ist klüger. Drei Schritte lohnen sich schon heute:

Verschaffen Sie sich Klarheit über Ihre Personalstruktur. Wie viele Ihrer Beschäftigten arbeiten auf Minijob-Basis, in welchen Bereichen, und wie hoch wäre der Mehraufwand, wenn diese Stellen sozialversicherungspflichtig würden? Diese Zahl sollten Sie kennen, bevor sie politisch relevant wird.

Prüfen Sie Alternativen frühzeitig. Midijobs im Übergangsbereich bis 2.000 Euro, Teilzeitmodelle mit planbaren Stunden oder kurzfristige Beschäftigungen für die Saison können je nach Betrieb tragfähiger sein als die heutige Minijob-Lösung. Welcher Mix passt, hängt stark vom einzelnen Haus ab.

Kalkulieren Sie die Lohnkosten in zwei Szenarien. Wer den Effekt einer Umstellung schon jetzt durchrechnet, kann Preise, Dienstpläne und Personalbudget rechtzeitig anpassen – statt unter Zeitdruck zu reagieren, wenn das Gesetz steht.

Sozialpolitisch wird die Reform mit dem Schutz vor Altersarmut begründet. Tatsächlich dürfte sie vor allem eines bewirken: höhere Einnahmen für Staat und Sozialkassen. Denn der Minijob wird gerade wegen seiner Steuer- und Abgabenfreiheit auf Arbeitnehmerseite ausgeübt – netto bleibt gleich brutto. Wer Rentenansprüche aufbauen will, tut das im Minijob ohnehin schon: Die Beschäftigung ist standardmäßig rentenversicherungspflichtig, von dieser Pflicht kann man sich nur auf eigenen Antrag befreien lassen. Das Schutzargument trägt also weniger weit, als es klingt.

Fällt der Minijob ersatzlos weg, entsteht genau der falsche Anreiz: Zusätzliche Arbeit lohnt sich nicht mehr, sondern wird stärker belastet. Sinnvoll wäre die Reform nur, wenn sich Arbeit in anderen Beschäftigungsformen im Gegenzug wieder spürbar lohnt – wenn also reguläre Teilzeit und Midijobs für die Beschäftigten netto attraktiver werden. Geschieht das nicht, verliert das Gastgewerbe ein bewährtes Flexibilitätsinstrument, ohne dass an anderer Stelle etwas besser wird. Für Betriebe heißt das umso mehr: Wer seine Personalstruktur kennt und Alternativen rechtzeitig durchrechnet, ist im Vorteil, wenn aus Empfehlungen Gesetze werden.

more insights