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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Barrierefreiheit ab 2025:
Ist Ihre Website schon Barrierefrei?

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung des Barrierefreiheits-Stärkungsgesetzes und machen aus Ihrem Internetauftritt eine barrierefreie Website, rechtskonform und nutzbar für alle Kunden.

Barrierefreiheitspflicht ab dem 28. Juni 2025

Ein Mann im fortgeschrittenen Alter wird mit einer Tasse in der Hand im Rollstuhl geschoben

Barrierefreiheitspflicht ab dem 28. Juni 2025

ANFRODERUNGEN

Was muss eine barrierefreie Website erfüllen?

Bedienbarkeit

Alle Nutzer müssen die Website problemlos nutzen können, einschließlich Navigation ohne Maus (z. B. per Tastatur oder Screenreader) sowie leicht auszufüllende Formulare und Buchungssysteme.

Klare Struktur und leichte Sprache

Texte müssen verständlich und gut strukturiert sein, und wichtige Informationen dürfen nicht ausschließlich über Farben vermittelt werden (z. B. rote Fehlermeldungen).

Kontraste und Schriftgrößen

Farben müssen in klaren Kontrasten gewählt und eingesetzt werden. Schriften müssen eine Mindestgröße haben. Nutzer sollten die Schriftgröße anpassen können.

Alternative Inhalte

Bilder und Videos müssen Alternativtexte und Untertitel haben, die die Medien klar beschreiben. PDF-Dokumente sollten barrierefrei sein.

Untertitel und Transkript

Alle Video-Inhalte müssen mit Untertiteln ausgestattet sein. Zusätzlich sollten Transkripte bereitgestellt werden, damit Inhalte auch in Textform verfügbar sind.

Dokumentation

Unternehmen müssen nachweisen, welche Maßnahmen zur Barrierefreiheit auf der Webseite umgesetzt wurden. Dieser Nachweis muss schriftlich festgehalten werden.

Dies sind die wichtigsten und zu erfüllenden Anforderungen, die für die Gewährleistung der Barrierefreiheit notwendig sind.
Um die Erfahrung Ihrer Nutzer noch einfacher zu gestalten integrieren wir auf Wunsch ein Plugin unseres Partners userway. 

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Was bedeutet das eigentlich?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, EAA) in deutsches Recht um und verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Dienste barrierefrei zugänglich zu machen. Ziel ist es, allen Menschen uneingeschränkten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen.

Häufig dazu gestellte Fragen:

1. Unternehmensgröße

  • Das BFSG gilt für Unternehmen jeder Größe, mit Ausnahme von Kleinstunternehmen, die:
    • Weniger als 10 Beschäftigte haben und
    • Einen Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro erzielen

Kleinstunternehmen sind also von den Verpflichtungen ausgenommen – es sei denn, sie bieten Produkte oder Dienstleistungen an, die von größeren Unternehmen weiterverwendet werden.

2. Art der angebotenen Produkte oder Dienstleistungen

Das Gesetz betrifft vor allem digitale Produkte und Dienstleistungen, die der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dazu gehören u.a.:

  • Hardware und Software wie Computer, Smartphones, Tablets
  • Websites, Apps und Online-Dienste (z. B. Streaming-Plattformen, E-Commerce, Banking)
  • E-Books und E-Reader
  • Elektronische Kommunikationsdienste (z. B. E-Mail-Anbieter, Messenger-Dienste)
  • Zahlungsterminals und Selbstbedienungsterminals (z. B. Bankautomaten, Fahrkartenautomaten)
  • Online-Handel und Buchungsplattformen
  • Personenbeförderungsdienste (z. B. Fahrkartenkauf für Busse, Bahnen, Flugzeuge)

3. Fristen zur Umsetzung

  • Die Anforderungen gelten ab dem 28. Juni 2025
  • Produkte, die vor diesem Datum in Verkehr gebracht wurden, sind unter bestimmten Bedingungen weiterhin erlaubt

Barrierefreies Webdesign stellt sicher, dass alle Nutzer – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen – Ihre Website problemlos nutzen können. Eine zugängliche Website verbessert die Benutzererfahrung, erhöht die Reichweite und sorgt für eine positive Markenwahrnehmung. Zudem erfüllen Sie gesetzliche Vorgaben und positionieren sich als zukunftsorientiertes Unternehmen.

Barrierefreie Websites sind klar strukturiert, intuitiv navigierbar und für alle gut verständlich. Das reduziert Frustration, senkt die Absprungrate und erhöht die Verweildauer. Funktionen wie hohe Kontraste, klare Schriftarten und einfache Navigation machen die Nutzung angenehmer – nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sondern auch für ältere oder mobile Nutzer.

Die Nachrüstung einer Website beginnt mit einer Analyse bestehender Barrieren. Wichtige Maßnahmen sind: Verbesserung der Farbkontraste, Einfügen von Alternativtexten für Bilder, Anpassung der Navigation für Tastatursteuerung und Screenreader-Kompatibilität. Zudem hilft es, Texte verständlicher zu formulieren und Formulare nutzerfreundlicher zu gestalten. Langfristig sollte ein barrierefreies Designkonzept umgesetzt werden.

Keine Sorge, die Arbeit übernehmen wir für Sie!

Das UserWay-Plugin ist eine leistungsstarke Lösung, um Websites barrierefrei und nutzerfreundlich zu gestalten – ohne komplizierte Code-Anpassungen. Es bietet automatische Fehlerkorrekturen, individuelle Darstellungsmöglichkeiten und Screenreader-Optimierung, sodass alle Nutzer Ihre Website uneingeschränkt nutzen können.

Als offizieller Partner von UserWay übernehmen wir die komplette Integration und Einrichtung des Plugins für Sie. Wir passen es an Ihre Website an, optimieren die Einstellungen und stellen sicher, dass Ihre Seite den gesetzlichen Anforderungen (WCAG, ADA) entspricht – für mehr Inklusion und eine bessere Sichtbarkeit in Suchmaschinen. Kontaktieren Sie uns, und wir kümmern uns um die Umsetzung!

Erfahren Sie mehr zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in unserem Blog zu diesem Thema:

Barrierefreies Webdesign: Nutzerfreundlich und zukunftssicher

Barrierefreiheit im Web verbessert nicht nur die Nutzererfahrung, sondern erhöht auch die Reichweite und Sichtbarkeit Ihrer Website. Eine klare Navigation, gut lesbare Texte und alternative Inhalte helfen allen Nutzern – ob mit oder ohne Einschränkungen.

Suchmaschinen bevorzugen gut strukturierte und zugängliche Websites, was sich positiv auf Ihr Ranking auswirkt. Zudem erfüllen Sie gesetzliche Vorgaben und zeigen gesellschaftliche Verantwortung.

Eine barrierefreie Website führt zu längerer Verweildauer, höheren Conversion-Raten und zukunftssicherer Technologie. Setzen Sie auf Inklusion und profitieren Sie von einer besseren Nutzerfreundlichkeit für alle!

So gehen wir vor:

Wir machen Ihren Auftritt barrierefrei!

Analyse & Beratung

Wir Analysieren Ihr Projekt, um den Aufwand abschätzen und eine individuelle Beratung ermöglichen zu können.

Strategie & Design

Wir legen die Strategie für die Umsetzung Ihres Projektes fest und planen eventuelle Designanpassungen.

Technische Optimierung

Wir setzen die gemeinsame Strategie um, machen Ihren Auftritt barrierefrei und setzten technische Optimierungen ein.

Begleitung & Service

Wir begleiten Sie auch in der Zukunft bei Ihrem Projekt und unterstützen Sie bei der Umsetzung und Aktualisierung.

Ihre Ansprechpartner

Im Thema Barrierefreiheit

Philipp Becker, Managing Partner & Consultant der Ascensus GmbH, telefoniert.

Philipp Becker

Managing Partner & Consultant

Sven Kornberger, Managing Partner & Consultant der Ascensus GmbH.

Sven Kornberger

Managing Partner & Consultant

Machen Sie den ersten Schritt. Wir kümmern uns um den Rest.

Wir prüfen Ihre Website auf die Barrierefreiheit und setzen die Bestimmungen gemeinsam um.

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