Rate Parity (Ratenparität) bezeichnet die Vorgabe, dass ein Hotel auf allen Vertriebskanälen — Buchungsportale wie eigene Website — denselben Preis für dasselbe Zimmer anbietet. Durchgesetzt wurde sie jahrelang über „Bestpreisklauseln" in den Verträgen der Online Travel Agencies. Diese Klauseln sind in der DACH-Region inzwischen weitgehend untersagt — Hotels dürfen auf der eigenen Website günstiger sein als auf den Portalen.
| Land | Status |
|---|---|
| Deutschland | Enge und weite Bestpreisklauseln der großen Portale kartellrechtlich untersagt (Bundeskartellamt, bestätigt durch den BGH 2021). Hotels dürfen direkt günstiger anbieten. |
| Österreich | Bestpreisklauseln seit 2017 gesetzlich verboten (UWG-Novelle). |
| Schweiz | Preisbindungsklauseln von Buchungsplattformen gegenüber Beherbergungsbetrieben seit Ende 2022 gesetzlich verboten („Lex Booking"). |
| EU-weit | Der Digital Markets Act stuft große Plattformen als Gatekeeper ein und untersagt ihnen Paritätsvorgaben; zusätzlich nationale Verbote u. a. in Frankreich, Italien und Belgien. |
Stand: Mitte 2026, ohne Gewähr — keine Rechtsberatung. Für den Einzelfall die aktuellen Vertragsbedingungen und ggf. rechtlichen Rat prüfen.
Portale senken teils auf eigene Marge den Anzeigepreis („Preisabgleich"/Sponsored Discounts). Das ist deren unternehmerische Entscheidung — vertraglich verbieten lässt es sich meist nicht, aber ein attraktives Direktangebot plus eigene Gästebindung wirkt dagegen.
Nein. In Deutschland, Österreich und der Schweiz dürfen Sie Ihre Preise je Kanal frei setzen — insbesondere auf der eigenen Website günstiger sein. Sinnvoll ist trotzdem eine nachvollziehbare Preisarchitektur.
Die Kanalpreisstrategie ist Teil des Revenue Managements: Der optimale Mix aus Portalreichweite und provisionsfreier Direktbuchung maximiert nicht den Umsatz, sondern den Ertrag (GOPPAR).
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