Kurtaxe & Tourismusabgabe: Pflichten für Beherbergungsbetriebe

Die Kurtaxe (auch Gästetaxe, Kurbeitrag oder City Tax) ist eine kommunale Abgabe, die Übernachtungsgäste zahlen — der Beherbergungsbetrieb ist dabei die Einzugsstelle: Er muss die Abgabe erheben, dokumentieren und an die Gemeinde abführen. Daneben existiert vielerorts die Tourismus-/Fremdenverkehrsabgabe, die den BETRIEB selbst trifft. Beide sind reines Ortsrecht: Höhe, Befreiungen und Meldewege stehen in der jeweiligen Satzung — und Fehler beim Einzug gehen zulasten des Betriebs.

Interaktiv: Was ziehen Sie ein — und was kostet Schlamperei?

Kurtaxe-Rechner

Hausdaten eintragen — Einzugsvolumen und das Risiko vergessener Erhebung erscheinen sofort.

20.000 €Einzugsvolumen pro Jahr
2.000 €Erhebungslücke — zahlt der Betrieb
55 €Einzug pro Tag (Ø)

Die Gemeinde rechnet gegen die Meldescheine — jede gemeldete, aber nicht abgerechnete Nacht wird nachveranlagt. Vergessene Erhebung beim Gast lässt sich nachträglich praktisch nie einsammeln: Die Lücke zahlt der Betrieb aus eigener Tasche.

Kurtaxe vs. Tourismusabgabe vs. City Tax

AbgabeWer zahltTypisch
Kurtaxe/GästetaxeDer Gast (Betrieb zieht ein)0,50–5 € p. P./Nacht in Kur- und Tourismusorten; finanziert Kurpark, Strand, Gästekarte
Tourismus-/FremdenverkehrsabgabeDer Betrieb (alle vom Tourismus profitierenden Unternehmen)Bemessung nach Umsatz/Vorteilssatz — Betriebsausgabe, nicht auf Gäste umlegbar per Extra-Position
City Tax / BeherbergungssteuerDer Gast (Betrieb führt ab)Großstädte: meist % vom Logispreis (z. B. 5 %); Geschäftsreisende je nach Satzung befreit

Sauber umsetzen — ohne Rezeptions-Chaos

Häufige Fragen zur Kurtaxe

Muss ich die Kurtaxe erheben, auch wenn der Gast sich weigert?

Ja — der Betrieb haftet als Einzugsstelle gegenüber der Gemeinde. Bei Weigerung: dokumentieren und die Gemeinde informieren; die Abgabepflicht des Gastes bleibt bestehen, aber ohne Ihren Nachweis bleibt die Forderung an Ihnen hängen.

Ist die Kurtaxe umsatzsteuerpflichtig?

Als durchlaufender Posten (im fremden Namen für die Gemeinde eingezogen, getrennt ausgewiesen) grundsätzlich nicht Teil Ihres Entgelts. Die saubere Trennung auf Rechnung und in der Kasse ist die Voraussetzung — Details mit dem Steuerberater fixieren.

Gilt die Kurtaxe auch für Ferienwohnungen und Camping?

Ja — die Satzungen erfassen in der Regel jede entgeltliche Beherbergung, oft auch Dauercamper und teils Zweitwohnungsbesitzer. Vermietungsportale ziehen City-Tax teilweise automatisch ein — prüfen, was das Portal abführt und was beim Gastgeber bleibt.

Was passiert bei einer Prüfung durch die Gemeinde?

Abgleich Meldescheine vs. abgerechnete Nächte, Stichproben bei Befreiungen. Wer sauber im PMS erhebt und die Belege (Befreiungsnachweise!) aufbewahrt, hat nichts zu fürchten — Lücken werden nachveranlagt, bei System teuer.

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