Inklusion im Hotel, Teil 3: Mitarbeitende in der Inklusion finden
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Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 vollständig in Kraft tritt, müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote barrierefrei gestaltet sind.
Die digitale Welt entwickelt sich rasant, aber nicht alle Nutzerinnen und Nutzer können gleichermaßen davon profitieren – hier setzt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) an. Menschen mit Einschränkungen stoßen nach wie vor auf Barrieren im Internet. Besonders in der Gastronomie und Hotellerie spielt dies eine entscheidende Rolle: Kunden informieren sich online über Restaurants, Hotels und Dienstleistungen – und erwarten eine zugängliche Nutzererfahrung.
Das BFSG setzt die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, EAA) in nationales Recht um und verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Ziel ist es, allen Menschen einen uneingeschränkten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen. Besonders betroffen sind:
Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro sind teilweise von den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ausgenommen. Dennoch wird Barrierefreiheit auch für sie ein wichtiger Wettbewerbsvorteil sein.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet viele Unternehmen, ihre digitalen Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Wer bis Juli 2025 nicht handelt, riskiert rechtliche Konsequenzen.
Barrierefreie Websites sind für Suchmaschinen leichter zu verstehen. Google bewertet gut strukturierte, zugängliche Seiten höher, was zu besseren Rankings und mehr Sichtbarkeit führt.
Ein barrierefreier Online-Auftritt signalisiert soziale Verantwortung und Kundenorientierung. Unternehmen, die frühzeitig auf Barrierefreiheit setzen, positionieren sich als innovativ und inklusiv.
Damit Websites, Buchungssysteme und digitale Inhalte barrierefrei sind, sollten sie folgende Kriterien erfüllen:
Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben kann eine Herausforderung sein – doch genau hier kommt Ascensus ins Spiel. Mit dem UserWay Barrierefreiheits-Plugin unterstützen wir Gastronomie- und Hotellerie-Betriebe dabei, ihre digitalen Angebote schnell und effizient gemäß des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zu gestalten.
Unsere Lösung ermöglicht es Unternehmen, nicht nur gesetzeskonform zu handeln, sondern auch mehr Kunden zu erreichen und das Nutzererlebnis nachhaltig zu verbessern. Dazu sind wir eine strategische Partnerschaft mit UserWay eingegangen. Mithilfe von UserWay können wir unseren Kunden verschiedene Möglichkeiten anbieten, die Barrierefreiheit auf Websiten zu erhöhen. Neben der Bereitstellung eines nutzfreundlichen Plugins, dass die Zugänglichkeit entsprechend der individuellen Bedürfnisse der Nutzergruppen ermöglicht, bietet UserWay auch weitere Lösungen an. So lassen sich die Webseiten kontinuierlich auf den Aspekt der Barrierefreiheit überwachen und auch externe Audits sind möglich.
Die entsprechenden Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) betreffen viele Unternehmen der Gastronomie- und Hotelbranche direkt. Wer sich frühzeitig vorbereitet, profitiert von besserer Sichtbarkeit, höheren Buchungszahlen und einem positiven Unternehmensimage.
Nutzen Sie jetzt unser Barrierefreiheits-Plugin, um Ihre digitale Präsenz rechtzeitig barrierefrei zu gestalten – und verschaffen Sie sich einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil!
Sprechen Sie mit uns über Ihre Möglichkeiten zur Barrierefreiheit.
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