Inklusion im Hotel, Teil 2: Inklusion mitdenken beim Bau

Inklusion beginnt bei der baulichen Gestaltung

Die bauliche Gestaltung ist  die Grundlage für echte Teilhabe . Und genau deshalb ein zentraler Baustein jeder inklusiven Unternehmensstrategie. Ein Hotel, das von Anfang an barrierefrei geplant wird, signalisiert Wertschätzung gegenüber allen Menschen: Gästen mit Mobilitätseinschränkungen, Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen, älteren Personen, Familien mit Kleinkindern, Mitarbeitenden mit körperlichen Belastungen. Sie alle profitieren gleichermaßen von einem durchdachten, zugänglichen Raumkonzept.

Dabei geht es nicht um Sonderlösungen für bestimmte Gruppen, sondern um eine Umgebung, die von vornherein für viele verschiedene Bedürfnisse mitgedacht ist. Das Ziel ist ein inklusives, nutzerfreundliches Design, das niemanden ausschließt.

Gerade in der Hotellerie, die auf ein vielfältiges Publikum ausgerichtet ist, sind solche baulichen Überlegungen ein Zeichen von Weitblick, Serviceorientierung und gesellschaftlicher Verantwortung. Inklusion ist hier nicht nur ein ethisches Gebot, sondern ein wirtschaftlicher Vorteil. Denn ein barrierefreies Haus erreicht mehr Menschen und bietet bessere Arbeitsbedingungen für das eigene Personal.

Wer also über Inklusion spricht, sollte nicht erst beim Personalgespräch oder beim Gästekontakt beginnen Der Anfang wird bei der Planung des Eingangsbereichs, der Breite von Fluren, der Höhenverstellbarkeit von Arbeitsflächen oder der Erreichbarkeit von Sanitäranlagen gemacht. Erst wenn Barrierefreiheit strukturell mitgedacht wird, entsteht ein Hotel, das wirklich für alle offensteht.

Frühzeitige Integration von Barrierefreiheit in Neubau und Umbau

Die Grundlage für ein inklusives Hotel Barrierefreiheit bereits in der Konzeptionsphase gelegt, lange bevor der erste Stein gesetzt man oder eine bestehende Immobilie modernisiert wird. Die frühzeitige Integration  in die Planungsprozesse ist entscheidend, um spätere Kompromisse, hohe Nachrüstkosten oder sogar bauliche Fehlentscheidungen zu vermeiden. Denn was in der Planung versäumt wird, lässt sich später meist nur schwer oder mit großem Aufwand korrigieren.

Ein häufiger Fehler besteht darin, Barrierefreiheit als Zusatz oder Sondermaßnahme zu betrachten, das bei Bedarf nachträglich ergänzt wird. Ein solcher Ansatz führt nicht nur zu technischen und gestalterischen Konflikten, sondern auch zu einem Bruch im Nutzungserlebnis. Räume wirken unharmonisch, Wege umständlich, Anpassungen provisorisch. Inklusive Architektur hingegen denkt Barrierefreiheit als integralen Bestandteil mit, ist Teil des gestalterischen Gesamtkonzepts und kein aufgesetztes Extra.

Bei Neubauten bedeutet das, dass bereits in der Grundlagenermittlung, also ganz zu Beginn der architektonischen Planungsprozesse, die Anforderungen an Zugänglichkeit, Orientierung, Nutzbarkeit und Sicherheit für alle Nutzergruppen berücksichtigt werden müssen. Flächenbedarf, Bewegungsradien, Anordnung von Ein- und Ausgängen, Verkehrsflächen, Raumverhältnisse plant man idealerweise mit einem inklusiven Anspruch. Architekten, Bauherren und Betreiber sollten sich dabei gemeinsam die Frage stellen: „Wie können wir das Gebäude so planen, dass es von möglichst vielen Menschen ohne Einschränkungen genutzt werden kann?“

Auch bei Umbauprojekten sollte die Barrierefreiheit von Beginn an mitzudenken. Bestehende Gebäude bergen oft physische Barrieren, die durch kreative und fachkundige Planung entschärft oder vollständig beseitigt werden können. Dabei gilt es, strukturelle Möglichkeiten (z. B. Raumhöhen, statische Vorgaben, Denkmalschutz) ebenso zu berücksichtigen wie technische Lösungen, etwa mobile Rampen, nachrüstbare Aufzüge oder digitale Assistenzsysteme.

Ein bewährter Ansatz ist das sogenannte „Universal Design“. Hierin werden Räume so gestaltet, dass sie für möglichst viele Menschen intuitiv nutzbar sind ohne dass zusätzliche Anpassungen notwendig sind. Dieser Designansatz fördert nicht nur Inklusion, sondern auch Ästhetik, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit.

Rohbau barrierefreies Bauen

Rechtliche Vorgaben und technische Standards

Barrierefreiheit in der Hotellerie Bauvorhaben durch gesetzliche und normative Vorgaben klar geregelt. Diese Rechtsgrundlagen sorgen für Klarheit und Verbindlichkeit in der Planung, Ausführung und Kontrolle, sowohl im Neubau als auch im Umbau bestehender Gebäude. Wer Inklusion ernsthaft umsetzen möchte, kommt nicht darum herum, sich mit diesen Regelwerken intensiv auseinanderzusetzen.

In Deutschland ist die wichtigste technische Norm für barrierefreies Bauen die DIN 18040, insbesondere DIN 18040-1. Sie gilt für öffentlich zugängliche Gebäude und somit auch für Hotels, Restaurants und Veranstaltungsräume. Die Norm legt detaillierte Anforderungen fest, etwa zur Breite von Türen und Fluren, zu Bewegungsflächen für Rollstuhlfahrer, zur Gestaltung von Sanitärräumen, Rampen, Aufzügen, akustischen und visuellen Informationen sowie zur Beschilderung und Orientierung.

Ein zentrales Prinzip der DIN 18040-1 ist die sogenannte „Nutzbarkeit ohne fremde Hilfe“. Dies bedeutet, dass Menschen mit körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen sollen Hotelbereiche selbstständig und sicher nutzen können. Dazu gehören u. a. schwellenlose Übergänge, rutschfeste Bodenbeläge, kontrastreiche und blendfreie Gestaltung, akustisch gedämpfte Umgebungen sowie technische Unterstützungssysteme wie automatische Türöffner oder Lichtsignale.

Ergänzt wird die Norm durch die jeweiligen Landesbauordnungen (LBO). Diese unterscheiden sich je nach Bundesland, enthalten aber verbindliche Vorschriften zur Mindestanzahl an barrierefreien Zimmern, Stellplätzen, Toilettenanlagen und Fluchtwegen. In einigen Ländern ist die Barrierefreiheit nicht nur für öffentliche Bereiche, sondern auch für Personalräume explizit vorgeschrieben. Dies ist ein Aspekt, der oft übersehen wird, aber gerade im Rahmen der Inklusion  mit Behinderungen relevant ist.

Auf europäischer Ebene wurde 2021 die Norm EN 17210 eingeführt, die einen übergeordneten Rahmen für Barrierefreiheit im baulichen Umfeld schafft. Diese europäische Norm ergänzt die nationalen Vorschriften und verfolgt ebenfalls das Ziel, den gleichberechtigten Zugang zu Gebäuden für alle Menschen sicherzustellen.n.

Barrierefreiheit für Gäste

Für ein inklusives Hotelerlebnis ist die bauliche Zugänglichkeit der öffentlich zugänglichen Bereiche entscheidend. Gäste mit Mobilitätseinschränkungen, Seh- oder Hörbeeinträchtigungen sowie kognitiven Einschränkungen müssen in der Lage sein, sich sicher im Hotel bewegen zu können.

Ein zentraler Anlaufpunkt in jedem Hotel ist die Rezeption, denn hier beginnt und endet die Gästeerfahrung. Deshalb sollte sie so gestaltet sein, dass sie für alle Menschen gut zugänglich ist. Dazu gehört eine höhenvariabel gestaltete Empfangstheke, sodass sie sowohl im Stehen als auch im Sitzen aus dem Rollstuhl genutzt werden kann. Vor der Rezeption sollte genügend Bewegungsfläche eingeplant werden (mindestens 150 × 150 cm), um eine komfortable Drehung mit dem Rollstuhl zu ermöglichen. Außerdem ist auf ausreichende Beleuchtung, akustisch angenehme Bedingungen sowie visuelle Informationssysteme zu achten, die auch Menschen mit Hör- oder Sehbehinderungen Orientierung bieten.

Im Restaurantbereich spielt die Möblierung eine entscheidende Rolle. Tische sollten unterfahrbar sein, Wege ausreichend breit und Hindernisse wie Tischdekorationen, lose Kabel oder zu enge Stuhlreihen vermieden werden. Auch hier gelten Anforderungen an Akustik und Beleuchtung: Menschen mit Hörbeeinträchtigung profitieren von schallabsorbierenden Materialien, geringer Nachhallzeit und guter Lichtführung für das Lippenlesen.

Besonders komplex sind die Anforderungen an barrierefreie Hotelzimmer. Ein vollständig barrierefreies Zimmer umfasst weit mehr als ein breiter Eingang oder eine ebenerdige Dusche. Die Zimmer müssen großzügig bemessen sein, sodass alle Funktionsbereiche (Schrank, Bett, Schreibtisch, Bad) auch mit Mobilitätshilfen gut erreichbar sind. Das Bett sollte in einer angemessenen Höhe positioniert sein (ca. 46–50 cm) und von mindestens einer Seite mit ausreichend Platz umfahrbar sein. Steckdosen, Lichtschalter und Bedienelemente (z. B. für Klima oder Vorhänge) müssen in erreichbarer Höhe und intuitiv bedienbar sein.

Das Badezimmer stellt eine besonders sensible Zone dar. Hier sind bodengleiche Duschen, rutschhemmende Bodenbeläge, Haltegriffe, unterfahrbare Waschtische und ausreichend Bewegungsflächen Pflicht. Für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen helfen kontrastreiche Gestaltungen, klare Linienführungen und taktile Elemente. Für Gäste mit Hörbehinderungen sollten optische Alarmsysteme vorhanden sein – etwa durch Lichtsignale bei Rauch- oder Feueralarm.

Nicht zuletzt darf auch die Wegeführung innerhalb des Gebäudes nicht vergessen werden. Alle Etagen sollten barrierefrei per Aufzug erreichbar sein. Der Aufzug selbst muss ausreichend groß, kontrastreich beschriftet und idealerweise mit Sprachausgabe sowie taktilen Bedienelementen ausgestattet sein. Flure, Eingänge zu öffentlichen Räumen, Beschilderungen und Notausgänge müssen ebenfalls den Anforderungen an Barrierefreiheit entsprechen.

Barrierefreiheit für Mitarbeitende

Wenn in der Diskussion um Barrierefreiheit in Hotels fast ausschließlich von Gästen die Rede ist, man ein entscheidender Aspekt oft übersehen: Auch die Mitarbeitenden müssen Zugang zu einem inklusiven, sicheren und funktionalen Arbeitsumfeld haben. Besonders in einer Branche wie der Hotellerie ist die Gestaltung barrierefreier Arbeitsbereiche ein wichtiger Bestandteil eines ganzheitlichen Inklusionskonzepts.

Im Sinne echter Inklusion dürfen nicht nur öffentlich zugängliche Räume barrierefrei gestaltet sein, sondern auch jene Bereiche, die dem Hotelbetrieb selbst dienen. Wer Inklusion glaubwürdig leben will, sollte sicherstellen, dass auch Menschen mit Behinderungen als Mitarbeitende vollständig am Arbeitsleben im Hotel teilhaben können.

Ein zentraler Bereich ist die Hotelküche. Sie ist geprägt von engen Zeitplänen, effizienter Arbeitsteilung und hoher körperlicher Beanspruchung. Eine barrierefreie Küche erfordert daher eine durchdachte Planung: breite, gut befahrbare Gänge, höhenverstellbare Arbeitsflächen, leicht bedienbare Küchengeräte, rutschfeste Bodenbeläge und eine blendfreie, gut verteilte Beleuchtung sind Grundvoraussetzungen. Zudem müssen Bewegungsradien für Rollstuhlfahrer berücksichtigt und Gefahrenquellen wie heißes Fett, scharfe Kanten oder Stolperfallen durch bauliche und organisatorische Maßnahmen minimiert werden.

Auch Sozialräume und Pausenbereiche sind von hoher Bedeutung. Mitarbeitende müssen sich zurückziehen, entspannen und regenerieren können – unabhängig von körperlicher Verfassung. Das bedeutet: Pausenräume sollten ebenerdig zugänglich, mit ausreichend Platz und flexibler Möblierung ausgestattet sein. Auch hier gilt: die Gestaltung muss visuell kontrastreich, gut beleuchtet und akustisch gedämpft sein – nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sondern auch im Sinne des allgemeinen Wohlbefindens des gesamten Teams.

Sanitärräume für das Personal sind ein weiterer wichtiger Punkt. Barrierefreie WCs, ausreichend große Duschbereiche, Haltegriffe, Notrufsysteme und unterfahrbare Waschbecken sollten Standard sein – insbesondere wenn das Hotel Menschen mit Einschränkungen beschäftigt oder dies perspektivisch plant. Auch diese Ausstattung entspricht arbeitsrechtlichen Anforderungen und signalisiert Wertschätzung gegenüber allen Mitarbeitenden.

Ein inklusives Arbeitsumfeld ist nicht nur eine rechtliche oder ethische Frage, sondern zunehmend auch ein strategischer Vorteil im Wettbewerb um Fachkräfte. Die Hotellerie leidet vielerorts unter einem spürbaren Personalmangel. Wer sein Haus auch für Menschen mit Einschränkungen zugänglich macht erweitert den Bewerberkreis und gewinnt motivierte, loyale Mitarbeitende.

Darüber hinaus lassen sich viele Maßnahmen zur Barrierefreiheit mit allgemeinen Zielen der Arbeitsplatzergonomie verbinden. Was für Menschen mit Behinderung hilfreich ist, kommt auch anderen Mitarbeitenden zugute – etwa höhenverstellbare Arbeitsplätze, leicht erreichbare Ablagen oder ergonomische Möbel. Das Konzept der „Design-for-All“-Strategie macht hier deutlich, dass inklusive Planung nicht nur Exklusion verhindert, sondern auch die Qualität und Effizienz von Arbeitsprozessen insgesamt verbessert.

Fördermöglichkeiten bei Bau und Umbau

Der Umbau oder Neubau eines Hotels hin zu mehr Barrierefreiheit und Inklusion ist zweifellos eine Investition – finanziell wie strukturell. Doch solche Investitionen müssen nicht allein getragen werden: In Deutschland gibt es eine Vielzahl öffentlicher Förderprogramme, die den barrierefreien Umbau oder Neubau im Gastgewerbe gezielt unterstützen. Wer sich frühzeitig informiert und gut vorbereitet in die Planung geht, kann diese finanziellen Hilfen sinnvoll nutzen, um bauliche Barrieren effektiv und nachhaltig abzubauen.

Der wohl wichtigste Unterstützer sind LWL, Aktion Mensch und die Stiftung Wohlfahrtspflege. Als Fachleute auf dem Gebiet der Inklusion bieten diese wohl die beste Expertise aber auch beste Unterstützung.

Eine der bekanntesten Anlaufstellen auf Bundesebene ist die KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau. Die KfW bietet Programme wie das inzwischen ausgelaufene, aber als Vorbild dienende „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455)“ an, das barrierefreie Modernisierungen förderte. Für gewerbliche Vorhaben bietet die KfW zinsgünstige Kredite, zum Beispiel im Rahmen des „Unternehmerkredits“ oder kombinierter Programme zur Energieeffizienz und Barrierefreiheit. Auch wenn Barrierefreiheit nicht immer als Einzelposition gefördert wird, kann sie Bestandteil ganzheitlicher Fördervorhaben sein, etwa im Bereich Tourismusförderung, Digitalisierung, Nachhaltigkeit oder Erreichbarkeit ländlicher Räume.

Zudem existieren Fördermöglichkeiten auf Landesebene, die regional sehr unterschiedlich gestaltet sind. Viele Bundesländer bieten spezifische Zuschüsse oder Darlehen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) im Tourismus – insbesondere für Modernisierungen, energetische Sanierung und eben auch die Herstellung der Barrierefreiheit. Auch Landesbanken, Wirtschaftsministerien oder Tourismusverbände sind Ansprechpartner für Programme, die Inklusion als Standortvorteil verstehen und aktiv unterstützen.

Weiterhin existieren auch kommunale Förderprogramme. In vielen Städten und Landkreisen gibt es Programme zur Stadtentwicklung, zum Ausbau touristischer Infrastruktur oder zur Attraktivitätssteigerung öffentlicher Gebäude, in deren Rahmen auch Hotels gefördert werden können. Darüber hinaus sind Regionale Entwicklungsprogramme interessant, insbesondere im ländlichen Raum.

Neben den klassischen Fördergeldern existieren auch steuerliche Vorteile, die im Rahmen von Investitionen in Barrierefreiheit geltend gemacht werden können. Dazu gehören u. a. Sonderabschreibungen oder Investitionszulagen. In Abstimmung mit Steuerberatern kann geprüft werden, ob bestimmte Umbauten als Betriebsausgaben oder Sonderinvestitionen abzugsfähig sind – insbesondere, wenn sie mit gesetzlichen Auflagen oder baurechtlichen Anforderungen verbunden sind.

Ein weiterer Punkt betrifft Inklusionsbetriebe oder gGmbHs. Wer ein Hotel oder Gastronomiebetrieb als gemeinnützige Gesellschaft oder Inklusionsunternehmen betreibt, profitiert von besonders weitreichenden Förderstrukturen – sowohl für Investitionen als auch für Beschäftigungsverhältnisse. Hierzu zählen z. B. Lohnkostenzuschüsse, Investitionshilfen oder Anschubfinanzierungen über Integrationsämter und die Bundesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen.

Rollstuhlrampe

Zusammenarbeit mit Architekten und Fachplanern

Eine inklusive und barrierefreie bauliche Gestaltung kann nur dann gelingen, wenn sie von Anfang an professionell begleitet wird. Dabei spielt die Zusammenarbeit mit Architekten, Fachplanern und spezialisierten Beratern eine zentrale Rolle. Gerade weil Barrierefreiheit eine Vielzahl technischer, normativer und gestalterischer Anforderungen mit sich bringt, ist eine interdisziplinäre Herangehensweise entscheidend für den Projekterfolg.

Bereits in der frühen Planungsphase sollten Architekten, Innenarchitekten und Bauherren gemeinsam definieren, welche Inklusionsziele erreicht werden sollen. Dabei geht es nicht nur um die Einhaltung gesetzlicher Mindestanforderungen, sondern auch um die Frage, wie inklusive Prinzipien gestalterisch umgesetzt und in das Gesamtkonzept des Hotels integriert werden können. Je früher das Thema in den Fokus rückt, desto leichter lässt es sich funktional, ästhetisch und wirtschaftlich sinnvoll umsetzen.

Fachplaner für Barrierefreiheit bringen spezielles Wissen über bauliche Standards, DIN-Normen, gesetzliche Vorgaben sowie aktuelle Entwicklungen im inklusiven Design ein. Sie unterstützen nicht nur bei der konkreten Ausgestaltung von Räumen, sondern auch bei der Prüfung von Genehmigungsanforderungen, der Erstellung barrierefreier Bauanträge und der Koordination mit Behörden.

Die Zusammenarbeit mit solchen Experten bietet insbesondere für Bauherren ohne eigene Vorerfahrung im Bereich Inklusion enorme Vorteile. Komplexe Fragen – etwa zur Erreichbarkeit von Fluchtwegen für Rollstuhlnutzer, zur Integration taktiler Leitsysteme oder zur sicheren und intuitiven Bedienbarkeit technischer Einrichtungen – können so fachgerecht gelöst werden. Gleichzeitig erhöht die dokumentierte Zusammenarbeit mit Fachplanern die Planungssicherheit und verringert das Risiko, bei Bauabnahmen oder Förderanträgen auf unerwartete Hürden zu stoßen.

Darüber hinaus kann die Zusammenarbeit mit Behindertenverbänden, Interessenvertretungen oder Beratungsstellen einen wertvollen Beitrag leisten. Diese Institutionen verfügen über Erfahrung in der praxisnahen Umsetzung von Barrierefreiheit und können konkrete Hinweise geben, worauf Nutzerinnen und Nutzer mit Einschränkungen besonders achten. In manchen Projekten ist es hilfreich, Menschen mit Behinderungen direkt in Planungsworkshops einzubeziehen, um nutzerorientierte Lösungen zu entwickeln. Der Mehrwert: echte Alltagstauglichkeit statt theoretischer Normerfüllung.

Auch das Zusammenspiel mit technischen Planern ist wichtig. Dies betrifft die Auswahl geeigneter Aufzugssysteme, die Positionierung von Bedienelementen, die akustischen Gestaltung von Räumen oder die Einbindung digitaler Assistenzlösungen. Technologien wie smarte Lichtsteuerungen, sprachgesteuerte Zimmerfunktionen oder barrierefreie Kommunikationssysteme können durch frühzeitige Planung integriert werden und erhöhen den inklusiven Standard des Hauses erheblich.

Nicht zuletzt ist auch ein offenes, dialogorientiertes Projektmanagement entscheidend. Inklusives Bauen ist oft komplexer als konventionelles Baue. Nicht, weil es technisch schwieriger ist, sondern weil es mehr Abstimmung, mehr Perspektiven und mehr Feingefühl erfordert. Regelmäßige Koordinationstreffen, transparente Entscheidungen und eine klare Verantwortungsverteilung tragen wesentlich dazu bei, dass der Anspruch an Barrierefreiheit nicht im Planungsprozess verwässert wird.

Fazit

Wer Inklusion ernst meint, muss auf Expertise setzen. Die Zusammenarbeit mit Architekten, Fachplanern und inklusionssensiblen Beratern ist keine Kür, sondern die Grundlage für ein funktionierendes, nachhaltiges und inklusives Hotelkonzept. Durch gemeinsame Planung auf Augenhöhe wird Barrierefreiheit nicht zur Hürde, sondern zum Gestaltungsprinzip.

Kontaktieren Sie uns gerne.

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