Der Meldeschein ist die gesetzlich vorgeschriebene Erfassung von Gästedaten in Beherbergungsbetrieben (Bundesmeldegesetz). Seit dem 1. Januar 2025 gilt die große Vereinfachung durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV: Für deutsche Staatsangehörige ist die Hotelmeldepflicht abgeschafft — für ausländische Gäste bleibt sie bestehen. Parallel setzt die DSGVO die Leitplanken, welche Daten ein Haus darüber hinaus erheben und wie lange es sie aufbewahren darf.
| Gästegruppe | Meldepflicht |
|---|---|
| Deutsche Staatsangehörige | Kein Meldeschein mehr erforderlich (BEG IV, seit 1.1.2025). Daten dürfen weiterhin für eigene Zwecke (Vertrag, Abrechnung) erhoben werden — dann gelten die DSGVO-Regeln. |
| Ausländische Gäste | Meldeschein weiterhin Pflicht: Am Anreisetag handschriftlich unterschreiben oder über zugelassene digitale Verfahren erfassen; Vorlage eines Identitätsdokuments. Aufbewahrung 1 Jahr ab Anreise, danach Vernichtung innerhalb von 3 Monaten. |
| Beherbergungsstatistik/Kurtaxe | Landes- und kommunale Pflichten (z. B. Gästekarte, Kurbeitrag) bestehen unabhängig davon fort — regional prüfen. |
Stand Mitte 2026, ohne Gewähr — keine Rechtsberatung. Details und digitale Verfahren mit dem Systemanbieter bzw. der zuständigen Behörde klären.
Die 2025er-Reform macht den Self-Check-in deutlich einfacher: Für deutsche Gäste entfällt der Unterschriftsschritt komplett; für ausländische Gäste bilden gute Systeme den digitalen Meldeschein samt Dokumentenprüfung ab. Wichtig bei der Systemauswahl: getrennte Datenflüsse (Meldedaten vs. Marketingdaten), Lösch-Automatik nach Fristen und EU-Hosting.
Melderechtlich nein. Für Vertrag, Abrechnung, Kurtaxe oder Hausrecht dürfen Sie weiterhin Daten erheben — dann nach DSGVO-Regeln (Zweck, Umfang, Löschfrist) und ohne Meldeschein-Formalie.
Ein Jahr ab Anreisetag; danach sind sie innerhalb von drei Monaten zu vernichten. Digitale Verfahren müssen Aufbewahrung und Löschung entsprechend abbilden.
Grundsätzlich nein — vorgesehen ist die Vorlage zur Prüfung, nicht die Kopie. Ausnahmen sind eng begrenzt; im Zweifel Daten abschreiben statt scannen.
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