Die E-Rechnungspflicht (Wachstumschancengesetz) verpflichtet alle inländischen Unternehmen im B2B-Geschäft schrittweise zur strukturierten elektronischen Rechnung (XRechnung oder ZUGFeRD): Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen EMPFANGEN können; die Pflicht zum AUSSTELLEN greift ab 2027 für Unternehmen mit über 800.000 € Vorjahresumsatz und ab 2028 für alle. Ein PDF per Mail ist dabei KEINE E-Rechnung — gemeint ist ein maschinenlesbares Datenformat. Fürs Gastgewerbe relevant überall dort, wo Firmenkunden im Spiel sind: Tagungen, Firmenübernachtungen, Bewirtungsrechnungen auf Firma, Caterings.
Zwei Angaben — Ihr persönlicher Pflichten-Fahrplan erscheint sofort.
Stand Mitte 2026, keine Steuerberatung. Ausnahmen: Kleinbetragsrechnungen bis 250 € (der normale Bewirtungsbeleg!) und Fahrausweise bleiben von der Ausstellungspflicht ausgenommen; B2C ist nicht betroffen.
| Format | E-Rechnung? | Anmerkung |
|---|---|---|
| XRechnung | ✅ Ja | Reines XML-Datenformat — der Standard, den Behörden und Konzerne fordern |
| ZUGFeRD (ab 2.x) | ✅ Ja | Hybrid: PDF mit eingebettetem XML — menschen- UND maschinenlesbar, für den Mittelstand meist der angenehmste Weg |
| PDF per E-Mail | ❌ Nein | Ab der Ausstellungspflicht nur noch „sonstige Rechnung" — im B2B dann unzulässig |
| Papierrechnung | ❌ Nein | Gleiches Schicksal wie das PDF |
| Kassenbon ≤ 250 € | ➖ Ausnahme | Kleinbetragsrechnung bleibt zulässig — deckt den Restaurant-Alltag ab |
Beim Ausstellen kaum (B2C ist ausgenommen, Bewirtungsbelege bis 250 € sowieso) — beim EMPFANGEN ja: Ihre Lieferanten stellen um, und Ihre Buchhaltung muss die Formate verarbeiten können. Der Aufwand ist klein, wenn der Steuerberater digital arbeitet.
Bis 250 € gilt die Kleinbetragsausnahme — der heutige Bon mit Bewirtungsangaben bleibt. Darüber (Firmenfeiern, große Geschäftsessen auf Rechnung) greift perspektivisch die E-Rechnungspflicht — genau dafür lohnt der ZUGFeRD-Export aus dem Kassensystem.
Für den Empfang weitgehend ja. Fürs Ausstellen nicht: Die Rechnung entsteht in IHREM System (PMS/Kasse/Faktura) — dort muss das Format herauskommen. Die Steuerberater-Frage ist trotzdem der beste Startpunkt, weil er den Übertragungsweg (z. B. DATEV Unternehmen online) gleich mitdefiniert.
Eine formwidrige Rechnung ist keine ordnungsgemäße Rechnung — der Empfänger kann den Vorsteuerabzug verlieren und wird die Rechnung zurückweisen. Die echte Strafe ist also der Zahlungsverzug Ihrer Firmenkunden, nicht das Bußgeld.
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