Wer in Restaurant, Bar oder Hotel öffentlich Musik abspielt — vom Radio über Playlists bis zur Live-Band — braucht dafür eine Lizenz der GEMA, die die Urheberrechte der Musikschaffenden wahrnimmt. Die Vergütung richtet sich vor allem nach Art der Musiknutzung, beschallter Fläche und Eintritts-/Veranstaltungscharakter. Dazu kommt regelmäßig die GVL-Vergütung für ausübende Künstler und Labels, die über die GEMA mit eingezogen wird.
Musiknutzung wählen — Tarif-Einordnung und Kostenfaktoren erscheinen sofort.
Orientierung, Stand Mitte 2026 — verbindlich sind allein die aktuellen GEMA-Tarife (gema.de) bzw. Ihr Lizenzvertrag. DEHOGA-Mitglieder erhalten über den Gesamtvertrag 20 % Nachlass.
Anbieter GEMA-freier Musik lizenzieren Repertoire von Künstlern, die nicht GEMA-Mitglied sind. Das spart die GEMA-Vergütung, kostet aber Abo-Gebühren und schränkt die Musikauswahl ein — für gehobene Gastronomie mit eigenem Sound-Konzept oft gut machbar, für Sportsbars mit TV oder Partys keine Lösung. Die Vermutungsregel gilt: Bei öffentlicher Musiknutzung geht die GEMA von ihrem Repertoire aus — die GEMA-Freiheit müssen Sie im Zweifel belegen (Anbieter-Bescheinigung aufbewahren).
Je nach Fläche und Nutzung typischerweise einige Hundert Euro pro Jahr (zzgl. GVL-Anteil); mit DEHOGA-Nachlass entsprechend weniger. Die exakte Höhe liefert der Tarifrechner auf gema.de — Angebot vor Abschluss prüfen lassen lohnt.
Ja — öffentliche Wiedergabe ist lizenzpflichtig, auch per Radio oder TV. Die Rundfunkgebühr (Beitragsservice) ist davon unabhängig und deckt keine Urheberrechte ab.
Nein — Veranstaltungen mit Live-Musik, DJ oder Tanz sind eigene Tatbestände mit eigenen Tarifen und müssen einzeln (vorab!) gemeldet werden. Geschlossene Gesellschaften können ausgenommen sein — Kriterien sind eng.
Nachzahlung plus 100 % Kontrollkostenzuschlag (doppelter Tarif), rückwirkend für den Nutzungszeitraum. Die Anmeldung ist praktisch immer günstiger als das Risiko.
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