Ein Kassensystem ist die zentrale Software für Bonieren, Abrechnen und Auswerten in Gastronomie und Hotellerie. In Deutschland müssen elektronische Kassen seit der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein, die jeden Kassenvorgang manipulationssicher protokolliert. Dazu kommen Belegausgabepflicht, Meldepflicht beim Finanzamt und die DSFinV-K-Schnittstelle für Prüfungen.
| Pflicht | Was sie bedeutet |
|---|---|
| TSE-Pflicht | Jede elektronische Kasse braucht eine zertifizierte TSE (Hardware-Stick, SD-Karte oder Cloud-TSE), die alle Vorgänge signiert. Ohne TSE drohen Schätzungen und Bußgelder. |
| Belegausgabepflicht | Zu jedem Geschäftsvorfall muss ein Beleg angeboten werden — gedruckt oder digital (z. B. QR-Code/E-Mail). Der Gast muss ihn nicht mitnehmen. |
| Meldepflicht | Elektronische Kassensysteme sind dem Finanzamt über „Mein ELSTER" zu melden — Neuanschaffungen innerhalb eines Monats, Bestandssysteme waren bis Mitte 2025 nachzumelden. |
| DSFinV-K & GoBD | Einheitlicher Datenexport für die Kassennachschau/Betriebsprüfung plus Verfahrensdokumentation (wie wird kassiert, storniert, abgeschöpft?). |
| Kassennachschau | Das Finanzamt darf unangekündigt prüfen — inklusive Testkauf und sofortigem Datenzugriff. |
Stand Mitte 2026, ohne Gewähr — keine Steuer-/Rechtsberatung. Details mit dem Steuerberater klären. Eine offene Ladenkasse (ohne Elektronik) bleibt erlaubt, verlangt aber täglich Kassenbericht und Zählprotokoll.
Fünf Fragen — Einschätzung in Ampelfarben. Ersetzt keine Beratung.
Bei offener Ladenkasse entfallen TSE/Meldung/Beleg — dafür gelten strenge Anforderungen an täglichen Kassenbericht und Zählprotokoll.
Cloud-Kassen auf Tablet-Basis starten bei etwa 30–80 € pro Monat und Kasse (inkl. TSE-Gebühr); klassische stationäre Systeme liegen in der Anschaffung meist im vierstelligen Bereich plus Wartung.
Fehlende oder nicht aktivierte TSE gilt als formeller Mangel: Es drohen Bußgelder und — gravierender — die Verwerfung der Kassenführung mit Hinzuschätzung von Umsätzen. Das wird schnell teurer als jedes Kassensystem.
Ja — der Beleg kann elektronisch bereitgestellt werden (QR-Code, E-Mail, Kunden-App), solange der Gast ihn unmittelbar erhalten kann. Das spart Bonrollen und passt zur digitalen Gästereise.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen