Gaststättenerlaubnis (Konzession): Voraussetzungen & Unterlagen

Die Gaststättenerlaubnis — umgangssprachlich „Konzession" — ist die behördliche Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank. Wer nur Speisen und alkoholfreie Getränke anbietet, braucht in der Regel keine Erlaubnis, sondern nur die Gewerbeanmeldung. Das Gaststättenrecht ist Ländersache: In Nordrhein-Westfalen und den meisten Ländern gilt die Erlaubnispflicht für Alkoholausschank fort, einige Länder haben sie durch Anzeigepflichten ersetzt — maßgeblich ist Ihr Standort.

Wann Sie was brauchen

BetriebErforderlich
Café/Imbiss ohne AlkoholGewerbeanmeldung + lebensmittelrechtliche Pflichten (IfSG-Belehrung, HACCP) — keine Konzession.
Restaurant/Bar mit AlkoholausschankGaststättenerlaubnis (personen-, orts- und betriebsbezogen) vor Eröffnung.
Vereinsfest, StraßenfestVorübergehende Gestattung („Schankerlaubnis für besonderen Anlass") — deutlich einfacher, bei der Kommune beantragen.
Hotel mit RestaurantBeherbergung selbst ist erlaubnisfrei; für den Alkoholausschank im Restaurant/Bar gilt die Erlaubnispflicht.

Interaktiv: Ihre Unterlagen-Checkliste

Antrags-Checkliste

Haken Sie ab, was schon vorliegt — der Fortschritt zeigt, wie antragsbereit Sie sind.

0 / 8Noch am Anfang — Führungszeugnis und Registerauskunft zuerst beantragen, die haben die längste Laufzeit.

Übliche Anforderungen; je nach Kommune kommen Punkte hinzu (z. B. Pachtvertrag mit Schankflächen-Ausweis, Steuer-Unbedenklichkeit). Bearbeitungszeit realistisch 2–8 Wochen — früh starten.

Die Stolpersteine aus der Praxis

Häufige Fragen zur Konzession

Was kostet die Gaststättenerlaubnis?

Je nach Kommune und Betriebsgröße meist zwischen 100 und über 1.000 € Verwaltungsgebühr, plus Nebenkosten (Führungszeugnis, IHK-Unterrichtung, Belehrungen — zusammen grob 100–200 €).

Wie lange dauert das Verfahren?

Mit vollständigen Unterlagen realistisch 2–8 Wochen. Der Zeitfresser ist fast immer das Baurecht — deshalb parallel klären und die Eröffnung nicht auf Kante planen (siehe Pre-Opening).

Brauche ich einen Sachkundenachweis oder eine Ausbildung?

Nein — eine Gastro-Ausbildung ist keine Voraussetzung. Verlangt wird die IHK-Unterrichtung über lebensmittel- und gaststättenrechtliche Grundzüge (halber Tag) plus persönliche Zuverlässigkeit.

Gilt die Erlaubnis auch für einen Nachfolger oder zweiten Standort?

Nein — sie ist personen- und raumbezogen. Neuer Betreiber oder neuer Standort heißt neuer Antrag (bei Übernahme mit vorläufiger Erlaubnis überbrücken).

Verwandte Begriffe

Gründung oder Übernahme geplant?
Wir begleiten von der Konzession über das Konzept bis zur Eröffnung.
Jetzt Kontakt aufnehmen →