No-Show-Gebühr im Restaurant: Rechtslage & Umsetzung

Eine No-Show-Gebühr ist der Betrag, den ein Gast zahlt, der reserviert hat und ohne Absage nicht erscheint. Rechtlich ist die Reservierung ein Vertrag: Der Gastronom darf entgangenen Gewinn als Schadensersatz verlangen — praktikabel wird das aber erst durch transparent vereinbarte Pauschalen mit hinterlegter Kreditkarte bei der Online-Reservierung. Für Hotel-Überbuchungslogik siehe Overbooking & No-Show — hier geht es um den Restauranttisch.

Interaktiv: Was kosten No-Shows Ihren Betrieb?

No-Show-Rechner

Reservierungslage eintragen — Jahresschaden und das Potenzial von Gegenmaßnahmen erscheinen sofort.

840 €Umsatzverlust pro Woche
43.680 €Umsatzverlust pro Jahr
32.760 €Potenzial bei Quote −75 % (Karten-Garantie)

Kreditkarten-Hinterlegung senkt No-Show-Quoten erfahrungsgemäß drastisch — oft um zwei Drittel bis drei Viertel. Der größte Effekt entsteht dabei nicht durch kassierte Gebühren, sondern durch Gäste, die absagen statt fernzubleiben: Der Tisch wird neu vergeben.

Die Rechtslage in Kürze

Maßnahmen-Mix gegen No-Shows

MaßnahmeWirkungAufwand
Erinnerung (SMS/Mail) mit 1-Klick-Stornohoch — die meisten No-Shows sind Vergesslichkeitgering (Reservierungstool)
Kreditkarten-Hinterlegung + Gebührsehr hoch, v. a. Wochenende/Gruppenmittel (Kommunikation!)
Anzahlung/Ticketing bei Menüs & Eventseliminiert das Risiko fast vollständigmittel
Stornofrist klar kommunizierenBasis für alles — z. B. „kostenfrei bis 18 Uhr"gering
Wartelisten-Funktionfüllt kurzfristig frei werdende Tischegering

Häufige Fragen zur No-Show-Gebühr

Darf ich überhaupt eine Gebühr verlangen?

Ja — bei verbindlicher Reservierung und transparenter, vorheriger Vereinbarung. Ohne Vereinbarung bleibt der (schwer bezifferbare) Schadensersatzanspruch; mit hinterlegter Karte und klarer Pauschale wird er praktisch durchsetzbar.

Verschreckt die Karten-Pflicht nicht Gäste?

Bei ehrlicher Kommunikation („damit Ihr Tisch sicher ist") ist die Akzeptanz hoch — Gäste kennen es von Hotels und Konzerten. Viele Betriebe setzen sie nur für Stoßzeiten, Gruppen ab 6 und Event-Menüs ein: maximale Wirkung, minimale Reibung.

Wie hoch sollte die Gebühr sein?

Am entgangenen Gewinn orientiert: grob Durchschnittsbon × Rohertragsanteil. In der Praxis: 15–30 € p. P. im Casual-Bereich, 50 €+ bei Fine Dining/Menüs. Zu hohe Pauschalen riskieren AGB-Unwirksamkeit.

Muss auf die Gebühr Umsatzsteuer?

Echter Schadensersatz für Nichterscheinen ist grundsätzlich nicht umsatzsteuerbar — anders als Anzahlungen auf Leistungen. Die Abgrenzung im Einzelfall gehört zum Steuerberater.

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