Allergenkennzeichnung (LMIV): Pflichten für Gastronomie & Hotellerie

Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, EU-Verordnung 1169/2011) verpflichtet auch Gastronomen, über die 14 Hauptallergene in ihren Speisen und Getränken zu informieren — bei loser Ware wahlweise schriftlich, elektronisch oder mündlich mit schriftlicher Dokumentation als Grundlage. Wer falsch oder gar nicht kennzeichnet, riskiert Bußgelder und im Ernstfall Haftung für Gesundheitsschäden. Richtig umgesetzt ist Allergeninformation dagegen ein Service-Plus, das Vertrauen schafft.

Die 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene

#AllergenSteckt oft in
1Glutenhaltiges GetreideBrot, Panade, Saucenbinder, Bier
2KrebstiereGarnelen, Fonds, asiatischen Saucen
3EierPasta, Mayonnaise, Panade, Desserts
4FischWorcestersauce, Caesar-Dressing, Fonds
5ErdnüsseCurrys, Saucen, Desserts, Frittierfett
6SojaSojasauce, Tofu, Backwaren, Margarine
7Milch (inkl. Laktose)Butter, Rahmsaucen, Desserts, Panade
8Schalenfrüchte (Nüsse)Pesto, Desserts, Müsli, Salattopping
9SellerieSuppengrün, Fonds, Gewürzmischungen
10SenfDressings, Marinaden, Würzsaucen
11SesamBurger-Buns, Hummus, asiatischen Gerichten
12Schwefeldioxid/Sulfite (> 10 mg/kg)Wein, Trockenfrüchten, Essig
13Lupinenglutenfreien Backwaren, Fleischersatz
14WeichtiereMuscheln, Austernsauce, Meeresfrüchte-Mixen

Interaktiv: Ist Ihre Kennzeichnung LMIV-fest?

Allergen-Pflichten-Check

Drei ehrliche Antworten — die Einordnung erscheint sofort.

🟡 Grundgerüst da, aber angreifbar — Mappe auf Nachfrage ist zulässig, doch veraltete Dokumentation und einmalige Schulung sind die typischen Schwachstellen bei Kontrollen. Dokumentation aktualisieren und Schulung jährlich wiederholen (dokumentiert!).

Stand Mitte 2026, keine Rechtsberatung. Details regelt national die LMIDV; maßgeblich ist die Auskunft Ihrer Lebensmittelüberwachung.

So setzen Sie die Kennzeichnung praktikabel um

Häufige Fragen zur Allergenkennzeichnung

Reicht „Fragen Sie unser Personal"?

Nur als sichtbarer Hinweis in Kombination mit mündlicher Auskunft, hinter der eine schriftliche Dokumentation steht, die auf Nachfrage (auch der Behörde) vorzeigbar ist. Der Satz allein ohne Grundlage genügt nicht.

Müssen auch Zusatzstoffe gekennzeichnet werden?

Ja, aber das ist eine separate Pflicht (Zusatzstoff-Zulassungsverordnung): Konservierungsstoffe, Farbstoffe, Süßungsmittel & Co. als Fußnoten auf der Karte. Praktisch werden Allergene und Zusatzstoffe meist in einer Kennzeichnung kombiniert.

Was droht bei Verstößen?

Bußgelder je nach Bundesland und Schwere bis in den fünfstelligen Bereich; bei Gesundheitsschäden zivil- und strafrechtliche Haftung. Teurer ist meist der Reputationsschaden — ein allergischer Notfall im Haus ist ein vermeidbares Risiko.

Wie kennzeichne ich Tagesgerichte und Buffets?

Gleiches Recht, pragmatische Lösung: Tageskarte mit Allergen-Kürzeln aus der Rezeptur-Datenbank; am Buffet Schilder je Speise oder eine ausliegende Übersicht. Bei häufig wechselnden Gerichten spielt eine digitale Lösung ihre Stärke aus.

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