Digitale Zeiterfassung in Gastronomie & Hotellerie: Pflicht und Praxis

Digitale Zeiterfassung ersetzt Stundenzettel und Excel-Listen durch ein System, in dem Mitarbeitende Arbeitsbeginn, Pausen und Ende elektronisch erfassen — per Terminal, Tablet oder Smartphone. Für das Gastgewerbe ist das doppelt relevant: Die Branche unterliegt ohnehin besonderen Aufzeichnungspflichten (MiLoG/Schwarzarbeitsbekämpfung), und das Bundesarbeitsgericht hat 2022 die generelle Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung bestätigt.

Die Rechtslage in Kürze

GrundlageWas gilt
MiLoG / § 17 (Gastgewerbe!)Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sind für Minijobber und in den Branchen des § 2a SchwarzArbG — dazu zählt das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe — spätestens 7 Tage nach der Arbeitsleistung aufzuzeichnen und 2 Jahre aufzubewahren.
BAG-Urteil 2022Arbeitgeber sind generell verpflichtet, ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einzuführen (Ableitung aus dem Arbeitsschutz, im Anschluss an das EuGH-„Stechuhr-Urteil" 2019).
FormEine gesetzliche Pflicht zur elektronischen Form ist im Detail noch in der Gesetzgebung — handschriftlich ist derzeit vielfach noch zulässig, praktisch aber fehleranfällig und prüfungskritisch.
KontrollenDer Zoll (FKS) prüft im Gastgewerbe regelmäßig unangekündigt; lückenhafte Aufzeichnungen kosten Bußgelder und Glaubwürdigkeit.

Stand Mitte 2026, ohne Gewähr — keine Rechtsberatung. Details (z. B. Übergangsregeln nach Betriebsgröße) mit Steuerberater/Fachanwalt klären.

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🟡 Aufzeichnungspflicht — Medium riskantGastgewerbe: 7-Tage-Aufzeichnungspflicht gilt. Papier/Excel ist zulässig, aber fehleranfällig — bei Zollprüfung zählt Lückenlosigkeit.

Was ein gutes System für das Gastgewerbe können muss

Häufige Fragen

Reicht weiterhin der Stundenzettel auf Papier?

Formal derzeit vielfach ja — praktisch riskant: Bei Zoll- oder Lohnsteuerprüfungen zählen Vollständigkeit und Plausibilität. Digitale Systeme erfassen lückenlos, rechnen Zuschläge automatisch und liefern den Export fürs Lohnbüro.

Was kostet digitale Zeiterfassung?

Cloud-Lösungen liegen üblicherweise bei etwa 2–6 € pro Mitarbeiter und Monat; ein Tablet als Stempel-Terminal genügt für den Einstieg. Der Aufwand amortisiert sich meist allein über die eingesparte Lohnbüro-Vorbereitung.

Dürfen Mitarbeitende mit dem eigenen Handy stempeln?

Ja, mit Einwilligung und sauberer Datenschutz-Gestaltung (keine dauerhafte Ortung!). Alternativ bleibt das neutrale Terminal im Betrieb — akzeptanzfreundlich und unkompliziert.

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