Minijob & kurzfristige Beschäftigung im Gastgewerbe

Der Minijob (geringfügige Beschäftigung) erlaubt Verdienste bis zur Geringfügigkeitsgrenze — 2026 sind das 603 € pro Monat — weitgehend abgabenfrei für die Beschäftigten; die kurzfristige Beschäftigung erlaubt zeitlich begrenzte Einsätze (max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr) ohne Verdienstgrenze. Beide Modelle sind das Rückgrat flexibler Gastro-Teams — mit klaren Spielregeln bei Mindestlohn, Zeiterfassung und Sozialversicherung.

Die beiden Modelle im Vergleich

MinijobKurzfristige Beschäftigung
Grenze603 €/Monat (2026, dynamisch an Mindestlohn gekoppelt)3 Monate oder 70 Arbeitstage/Kalenderjahr — Verdienst egal
Abgaben BetriebPauschalen (Kranken-/Rentenversicherung, Steuer) ~31 % zusätzlichNur Umlagen — sozialversicherungsfrei, aber Lohnsteuer
Typischer EinsatzDauerhafte Aushilfe (Service-Wochenende, Spülschicht)Saison, Events, Ferienjobs — nicht berufsmäßig
StolpersteinGrenze reißt bei Mindestlohnerhöhung, wenn Stunden nicht angepasst werden„Berufsmäßigkeit" (z. B. Arbeitslose) macht das Modell zunichte

Stand 2026 (Mindestlohn 13,90 €), ohne Gewähr — keine Rechts-/Steuerberatung. Grenzen ändern sich jährlich; Details mit Steuerberater/Minijob-Zentrale klären.

Interaktiv: Passt das Modell?

Minijob-Check 2026

Stunden und Lohn eintragen — Einordnung erscheint sofort.

580 €Monatsverdienst
🟢 Minijob möglich23 € Luft zur 603-€-Grenze — Vorsicht bei Zusatzschichten und der nächsten Mindestlohnerhöhung.

Achtung Jahreswechsel: Steigt der Mindestlohn (2027: 14,60 €), steigt zwar die Grenze mit — bei festem Stundenlohn über Mindestlohn kann die Rechnung trotzdem kippen. Stunden jährlich prüfen.

Die Pflichten des Betriebs

Häufige Fragen

Wie viele Stunden darf ein Minijobber 2026 arbeiten?

Beim Mindestlohn von 13,90 €: rund 43 Stunden pro Monat (603 ÷ 13,90). Wer mehr zahlt, muss die Stunden entsprechend senken — der Verdienst zählt, nicht die Stundenzahl.

Was passiert, wenn die Grenze überschritten wird?

Gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten (z. B. Krankheitsvertretung, bis zu 2 Monate im Jahr) ist unschädlich. Dauerhaftes Überschreiten macht daraus eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung — rückwirkend teuer.

Zählt Trinkgeld zur Minijob-Grenze?

Nein — freiwilliges Trinkgeld vom Gast ist steuerfrei und zählt nicht zum Arbeitsentgelt.

Minijob oder Midijob — was ist besser?

Wer regelmäßig mehr als die Grenze braucht, fährt mit dem Midijob (Übergangsbereich bis 2.000 €) oft besser: volle Sozialversicherung mit reduzierten Arbeitnehmer-Beiträgen — und für den Betrieb planbare, legale Mehrstunden.

Verwandte Begriffe

Aushilfs-Team rechtssicher aufstellen?
Wir strukturieren Verträge, Zeiterfassung und Meldeprozesse — abgestimmt mit Ihrem Steuerberater.
Jetzt Kontakt aufnehmen →