Stornobedingungen regeln, bis wann Gäste kostenfrei absagen können und was danach fällig wird — sie sind damit ein Revenue-Management-Werkzeug, kein Kleingedrucktes. Zu strikt kostet Buchungen (Gäste buchen flexibel), zu lax kostet Umsatz (späte Stornos bleiben unverkauft). Rechtlich gilt: Die Hotelbuchung ist bindend; ohne wirksame Stornoregel schuldet der Gast grundsätzlich den Preis abzüglich ersparter Aufwendungen — durchsetzbar wird das aber erst durch klare, vorab vereinbarte Staffeln.
Drei Angaben — die empfohlene Staffel erscheint sofort.
Keine Rechtsberatung — Staffeln gehören transparent in Buchungsstrecke und Bestätigung (AGB allein genügen nicht). Übliche Stornopauschalen orientieren sich an ersparten Aufwendungen: Logis ~80–90 %, mit Frühstück ~70–80 %, Halbpension ~60–70 %.
| Baustein | So funktioniert er |
|---|---|
| Staffel nach Vorlauf | Z. B. kostenfrei bis 7 Tage, 50 % bis 3 Tage, danach 80–90 % — je knapper die Wiederverkaufs-Chance, desto höher die Pauschale. |
| Raten-Differenzierung | Flexible Rate + Nonrefundable-Rate (10–15 % günstiger): Der Gast wählt selbst zwischen Freiheit und Preis — das beste Instrument gegen Storno-Frust auf beiden Seiten. |
| Saisonale Schärfung | Messen, Feiertage, Events: längere Fristen und Anzahlungen genau dort, wo Leerstand am teuersten ist (Yield Management). |
| Garantie & Anzahlung | Kreditkarten-Garantie ab Buchung, Anzahlung bei Gruppen/Langzeit — Regeln ohne Absicherung sind Empfehlungen. |
| Gegenrechnung Wiederverkauf | Wird das Zimmer neu verkauft, entfällt insoweit der Anspruch — fair handhaben, das schützt vor Streit und Bewertungen. |
Grundsätzlich den Preis abzüglich ersparter Aufwendungen — daher die üblichen Pauschalen von ~80–90 % beim Logis. Volle 100 % halten als Pauschale rechtlich selten; wichtiger ist die saubere, vorab vereinbarte Staffel.
Nein — sie sind eine ehrliche Wahloption: Wer sicher kommt, spart; wer Flexibilität will, zahlt dafür. Wichtig ist die klare Kennzeichnung im Buchungsprozess und Kulanz bei echten Härtefällen (Umbuchung statt Erstattung).
Krankheit fällt in die Risikosphäre des Gastes — die Staffel gilt; eine Reiserücktrittsversicherung ist sein Instrument (Hinweis in der Bestätigung wirkt serviceorientiert). Echte höhere Gewalt (behördliche Reiseverbote) kann beide Seiten von der Leistungspflicht befreien.
Ja — bei Gruppen und Veranstaltungen sind gestaffelte Teilstorno-Kontingente üblich (z. B. bis 8 Wochen 100 % kostenfrei, bis 4 Wochen 80 % der Zimmer, danach 10 %-Toleranz) plus Anzahlung. Ohne Vertrag wird die Gruppenabsage zum Totalausfall.
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